Erwerb, Besitz, Weitergeben, Beschaffung, Erzeugung und Herstellung, die Ein- und Ausfuhr der meisten psychoaktiven Substanzen sowie die Werbung dafür sind strafbar. Dies gilt unabhängig vom Beschaffungsweg (d.h. auch im Internet erworbene Substanzen können unter das Betäubungsmittelgesetz fallen). Informationen zum Betäubungsmittelgesetz findet man unter know-drugs.ch.

Wenn du diese Substanzen kaufst, besitzt oder konsumierst, kann dich die Polizei verzeigen – auch bei kleinen Mengen! Gerade beim Online-Erwerb von Substanzen im Internet besteht die Gefahr, mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten, da die angebliche Anonymität dann aufhört, wenn du die bestellten Substanzen an deine Adresse senden lässt. Bei Cannabis besteht bei geringen Mengen und Volljährigkeit eine Sonderregelung; bei einer Menge von bis zu 9,9 Gramm wird eine Busse ohne Verzeigung ausgesprochen.

Trotz Widerhandlung gegen das Gesetz hast du Rechte

  • Bei Personenkontrollen genügt es, wenn du Namen, Vornamen, Geburtsdatum, Wohnort, Heimatort und Beruf angibst. Du brauchst keine Angaben über Arbeitsstelle, Einkommen, Vorstrafen oder sonstige persönliche Verhältnisse zu machen.
  • Ohne Ausweis kannst du bis zur abgeschlossenen Überprüfung deiner Personalien und höchstens 24 Stunden lang festgehalten werden.
  • Bei einer Festnahme hast du das Recht, jede weitere Aussage zu verweigern, um dich nicht selbst zu belasten. Bei Vernehmungen zieh einen Anwalt hinzu – du hast ein Recht darauf. Bei einer Verhaftung müssen dich die Beamten über die dir vorgeworfene Tat in Kenntnis setzen.