Substanz

Nachweisbarkeit im Blut

Nachweisbarkeit im Urin

Cannabis

1 Tag

1 Woche / bei chronischem Konsum bis zu 3 Monaten

Kokain

4 – 6 Stunden

3 Tage

Ketamin

12 Stunden

4 Tage

Amphetamin

1 Tag

3 Tage

Methamphetamin

1 Tag

4 Tage

Opiate (Heroin)

1 Tag

3 Tage

Halluzinogene (LSD)

3 – 4 Stunden

1 – 2 Tage

2 C-B

2 – 6 Stunden

3 Tage

GHB / GBL

2 – 8 Stunden

2 – 12 Stunden

Morphin

2 – 6 Stunden

3 Tage

Methylphenidat (Ritalin)

4 – 6 Stunden

2 Tage

Ecstasy (MDMA)

4 – 6 Stunden

3 Tage

Benzodiazepine (Xanax)

4 – 6 Stunden

3 Tage

Quelle: IRM St. Gallen Prof. Dr. med T. Sigrist / Skriptum ReMed und https://self-diagnostics.com/de/drug-detection-times

 

  • Erklärung Unterschied der Nachweisbarkeit von Blut zu Urin

Die Blutprobe erlaubt qualitative und quantitative Bestimmung von Substanzen und Rückschlüsse auf aktuelle Beeinträchtigung der Hirnleistungsfunktionen.

Sprich; wie hoch war die Dosierung zum relevanten Zeitpunkt?

Beachte: Dauer der Nachweisbarkeit unterhalb des Wirkungsbereichs von Substanzen sind noch während vieler Stunden im Körper vorhanden und dementsprechend mit empfindlichen Verfahren im Blut nachweisbar.

Die Urinprobe erlaubt nur die Aussage über Konsum von Drogen und/oder Medikamenten, aber keine Aussage über Zeitpunkt und Menge des letzten Konsums.

  • Speicheltests

Bereits wenige Minuten nach der Einnahme einer Substanz kann diese im Speichel festgestellt werden. In einigen Kantonen wird der Speicheltest, obschon dessen Ungenauigkeit bewiesen ist, auch heute noch angewendet.