Nachstehende Zeitangaben sind nur als Richtwerte zu verstehen:
Substanz | Nachweisbarkeit im Blut | Nachweisbarkeit im Urin |
Cannabis | bis zu 12 Stunden (Abbauprodukte 2 – 3 Tage bei gelegentlichem und 3 Wochen bei regelmässigem Konsum) | 3 – 30 Tage, manchmal bis zu 3 Monaten, je nach Dauer und Intensität des Konsums |
Speed | 8 – 30 Stunden | 2 – 4 Tage |
Ecstasy | bis zu 24 Stunden | 2 – 4 Tage |
GHB | bis zu 8 Stunden | bis zu 12 Stunden |
Psilocybin | einige Stunden | 2 – 4 Tage |
LSD | bis zu 12 Stunden | 2 – 4 Tage |
Kokain | bis zu 2 Stunden (Abbauprodukte bis zu 24 Stunden) | 2 – 3 Tage |
Heroin | bis zu 2 Stunden (Abbauprodukte bis 2 – 3 Tage) | 2 – 4 Tage |
Methadon | bis zu 24 Stunden | 2 – 4 Tage |
Test von Blut und Urin
Die Nachweisbarkeit von Substanzen in Blut und Urin variiert stark von Person zu Person und ist abhängig von Häufigkeit und Intensität des Konsums. Im Blut ist der Substanzgebrauch während 8 bis 30 Stunden nach dem Konsum direkt nachweisbar, im Urin während zwei bis vier Tagen. Mit modernen Laboranalysen kann Substanzgebrauch aufgrund der Abbauprodukte über mehrere Wochen und zum Teil Monate nachgewiesen werden.
Haartest
Der Nachweis des Konsums während mehrerer Monate ist so möglich. Bei 12 cm langem Haar sind z.B. Rückschlüsse auf einen Konsum von einem Jahr Dauer möglich.
Speicheltest
Seit 2005 werden bei Strassenkontrollen Speicheltests eingesetzt, die auf die gängigsten Substanzen geeicht sind. Falls der Test positiv ausfällt, wird immer eine Blutprobe entnommen. Dies gilt auch für andere Tests, die im Strassenverkehr angewendet werden (z.B. Verhaltenstest bei Autofahrern im Kt. Zürich).
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